Pflegeberatung

Individuelle Pflegeberatung

Wenn sich die gesundheitliche Situation ihres Angehörigen ändert und sie auf professionelle Hilfe angewiesen sind, treten viele Fragen und Unsicherheiten auf, die durch eine fachliche Beratung unseres Pflegedienstes weitestgehend ausgeräumt werden können.

Ziel ist dabei die Sicherung einer ausreichenden Versorgung, d.h. der Pflegebedürftige kann im Rahmen des gesamten Leistungsspektrum des sozialen Netzes (Angehörige, Freunde, Nachbarn, etc.) und der Leistungen des Pflegedienstes ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen.

Themen, die Sie dabei wohl am meisten interessieren, sind:

  • Was bedeuten die Pflegegrade?
  • Welche Leistungen erhalte ich für welchen Preis?
  • Was ist Pflegegeld oder sind Pflegesachleitungen, wie rechnet sich was?
  • Von wem erhalte ich Leistungen?
  • Was ist Grundpflege / Behandlungspflege / Verhinderungspflege?
  • Fragen zu: Betreuungsrecht / Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden I bis III einmal halbjährlich, sowie bei Pflegegraden lV und V einmal vierteljährlich eine Beratung durch eine Pflegefachkraft in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.

Dieser Beratungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege.

Der schriftliche Nachweis und die Kostenforderung hierfür geht direkt an die Pflegekasse.

Im Rahmen dieser Gespräche geben wir Ihnen hilfreiche Tipps, die Ihnen den Pflegealltag z.B. durch geeignete Hilfsmittel, prophylaktische Maßnahmen oder einer möglichen Wohnraumanpassung erleichtern können. Wir klären auch über mögliche Leistungsansprüche sowie mögliche Risikofaktoren auf. Gerne beantworten wir Ihre Fragen, sprechen Sie uns an!