Hauswirtschaftsdienste

Hauswirtschaftsdienste

Haushaltshilfe ist eine Sozialleistung, die in Deutschland von den Trägern der Solzialversicherung und den Sozialhilfeträgern übernommen werden kann. Die Haushaltshilfe umfasst alle Tätigkeiten, die zum Führen eines Haushaltes gehören, wie z.B. Kinderbetreuung, Essenszubereitung, Wohnungsreinigung, Kleiderpflege, etc. Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem jeweils individuellen, tatsächlichen Hilfebedarf.

Kann der Haushalt noch teilweise weitergeführt werden oder ist zu bestimmten Zeiten die Haushaltsführung durch eine andere Person des Haushalts möglich (z.B. Wochenende, Urlaub des Lebenspartners), so können die Leistungen nur in eingeschränktem Umfang gewährt werden. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet. 

In diesen Fällen gibt es Haushaltshilfen:
  • bei Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationen
  • bei Schwangerschaft und Entbindung
Haushaltshilfe als Leistung der Pflegeversicherung

Haushaltshilfe wird in der Pflegeversicherung als "hauswirtschaftliche Versorgung" bezeichnet. Nach §14 Abs. 4 Nr. 4 SGB XI umfasst die hauswirtschaftliche Versorgung Hilfe beim einkaufen, kochen, reinigen, wechseln/waschen der Wäsche und beheizen der Wohnung.
Der Leistungsanspruch ist an das Vorliegen einer Pflegestufe gekoppelt.
Die Hilfeleistung ist Bestandteil der Pflegesachleistungen.